Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab diesem Jahr wieder eine Meldung zur Verlängerung der Spendenbegünstigung notwendig ist.
Die Verlängerungsmeldung ist bis zum Ablauf von neun Monaten nach dem Stichtag des jeweiligen Rechnungsabschlusses bei der Finanzverwaltung einzubringen.
Bei kalenderjahrgleichen Rechnungsjahren ist die Verlängerungsmeldung daher bis zum 30.09.2025 beim zuständigen Finanzamt einzubringen.
Weiters ist zu beachten, dass die Verlängerungsmeldung nur noch durch einen Wirtschaftstreuhänder im elektronischen Wege über FinanzOnline erfolgen kann.
Zusätzlich ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung in diesem Jahr eine Anpassung der Statuten/Rechtsgrundlagen betreffend die Auflösungsbestimmungen an den § 4a EStG in der derzeit gültigen Fassung fordert und die entsprechend aktualisierten Statuten/Rechtsgrundlagen im Rahmen der Verlängerungsmeldung ebenfalls zu übermitteln sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass spendenbegünstigte Organisationen, die in ihren Statuten/Rechtsgrundlagen eine freiwillige Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer vorgesehen haben, zusätzlich verpflichtet sind, durch den Wirtschaftsprüfer eine Spendenbegünstigungsprüfung für Zwecke des § 4a EStG durchführen zu lassen. Der entsprechende Prüfungsbericht ist ebenfalls im Rahmen der Verlängerungsmeldung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.