„Weil Zukunft heute beginnt“ ist unser Leitmotiv: Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Zukunft und entwickeln Strategien, die über heute hinausgehen und einen langfristigen Mehrwert für Sie bringen.
Das ist herausfordernd. In einer Welt rasanter Veränderungen sind auch die gemeinnützigen und kirchlichen Institutionen und deren Unternehmen stets auf der Suche nach Konzepten, um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Wir begleiten Sie bei der Verwirklichung eines innovativen und nachhaltigen Beitrags zum Gemeinwohl unserer Gesellschaft.
Wir freuen uns, auch für Sie tätig werden zu dürfen.
Regina Steinbiller, Martin van Oers, Nils Wunderlich.
Wir sind Branchenexperte im gemeinnützigen und kirchlichen Bereich mit einer über 80-jährigen Kanzleigeschichte. Persönliche Beratung und individuelle Lösungen zeichnen uns aus. Wir sprechen Ihre Sprache und bieten Ihnen Kompetenz aus einer Hand für alle wirtschaftlichen und abgabenrechtlichen Fragestellungen. Vom Gemeinnützigkeitsrecht über Fragen der Finanzierung, Investitionsentscheidungen, Spendenwesen und Vermögensverwaltung bis hin zu Umstrukturierungen und Prozessoptimierungen.
Unser Fokus im betrieblichen Bereich liegt im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen, in denen gemeinnützige und kirchliche Organisationen unverzichtbare Beiträge für das Gemeinwohl leisten. In einem Umfeld des steten Wandels der wirtschaftlichen, rechtlichen, formellen Anforderungen stehen wir als kompetenter und zuverlässiger Berater zur Seite. Dabei schöpfen wir unsere Expertise aus einem Team erfahrener und zugleich empathischer Berater:innen und einem dichten Netzwerk an spezialisierten Partnern.
Aktuelle und valide Daten sind die Grundlage Ihrer wirtschaftlichen Entscheidungen. Wir erarbeiten für Sie diese Daten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir unterstützen Sie im operativen Management, bei der Planung, Steuerung und Kontrolle Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten und Ihrer Vermögensverwaltung sowie bei der Umsetzung von Sonderprojekten.
Nichts ist so beständig wie der Wandel. Daher entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam Strategien und begleiten Sie bei der Analyse, Zielsetzung und Realisierung sowie bei der Optimierung Ihrer Prozesse und Strukturen.
Ob Digitalisierung, Nachhaltigkeitsmaßnahmen, soziale Innovation oder sonstiger Wandel, Innovation ist ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Wir sind Geburtshelfer für Erneuerungen und stehen Ihnen als Sparringpartner zur Seite, wenn es darum geht, Potentiale zu erkennen und auszuschöpfen.
UNITAS SOLIDARIS heute
Wir sind ein Team aus Berater:innen, die mehr als klassische Steuer- und Unternehmensberater:innen sind. Uns leitet ein gemeinsames Anliegen, das wir mit vereinten Kräften und in einem wertschätzenden Miteinander verfolgen. Mit unserem spezialisierten Fachwissen und einem werteorientierten Verständnis unserer Arbeit übernehmen wir wie unsere Klienten in vielen gemeinnützigen und kirchlichen Bereichen Verantwortung für unsere Gesellschaft. Und das tun wir seit vielen Jahrzehnten und stellen uns auch zukünftig gerne allen neuen Herausforderungen.
UNITAS SOLIDARIS morgen
Unser Firmensitz in der Annagasse im Zentrum Wiens ist unser gemeinsames berufliches Zuhause, zumindest für jene Stunden, die wir nicht in ganz Österreich und darüber hinaus unterwegs sind bei unseren Klienten.
In diesem beruflichen Zuhause ist in unserem Kolleg:innenkreis noch Platz für neue Köpfe, neue Ideen, neuen Input, …
Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme, egal ob du ein Praktikum machen, in den Beruf einsteigen oder mit Berufserfahrung zu neuen Ufern aufbrechen möchtest.
Wissenswertes aus Gesetzgebung, Judikatur, Praxis und wichtige Termine:
Anfang April 2024 trat die sogenannte EU Instant Payment Verordnung in Kraft, die schrittweise zu einem grundlegenden Umbruch im europäischen Zahlungsverkehr führen wird. Die EU Instant Payment Verordnung gilt für alle Zahlungsdienstleister, die SEPA-Zahlungen in der Eurozone anbieten.
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 30.07.2025 den finalen Photovoltaikerlass zur steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften veröffentlicht. Im Photovoltaikerlass wird die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen …
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab diesem Jahr wieder eine Meldung zur Verlängerung der Spendenbegünstigung notwendig ist. Die Verlängerungsmeldung ist bis zum Ablauf von neun Monaten nach dem Stichtag des jeweiligen Rechnungsabschlusses bei …