Spendenabsetzbarkeit NEU – Update

22.04.2024
Dipl.-Finw. (FH) Nils Wunderlich
Wir dürfen Sie informieren, dass zwischenzeitlich seitens der Finanzverwaltung das elektronische Meldeformular zur erstmaligen Beantragung des Status als spendenbegünstigte Organisation sowie zur Abgabe der jährlichen Verlängerungsmeldung für bereits zum 31. Dezember 2023 bestehende spendenbegünstigte Organisationen im FinanzOnline veröffentlicht worden ist.
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Dipl.-Finw. (FH) Nils Wunderlich

1. Meldeformular im FinanzOnline

Wir dürfen Sie informieren, dass zwischenzeitlich seitens der Finanzverwaltung das elektronische Meldeformular zur erstmaligen Beantragung des Status als spendenbegünstigte Organisation sowie zur Abgabe der jährlichen Verlängerungsmeldung für bereits zum 31. Dezember 2023 bestehende spendenbegünstigte Organisationen im FinanzOnline veröffentlich worden ist.

2. Detailinformationen des BMF

Neben dem Meldeformular wurden durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) umfangreiche Detailinformationen zur Spendenabsetzbarkeit NEU in Form von FAQ’s publiziert, die über den folgenden Link abgerufen werden können:

Spendenbegünstigung neu (bmf.gv.at)

Als wesentliche Informationen dürfen wir Ihnen noch die folgenden Punkte kurz zusammenfassen:

  • Für die rückwirkende Erlangung des Spendenbegünstigungsstatuts bereits ab dem 1. Jänner 2024, muss die elektronische Antragstellung bis zum 30. Juni 2024 erfolgen.
  • Organisationen, die bereits zum 31. Dezember 2023 spendenbegünstigt waren, müssen erst ab dem Jahr 2025 eine Verlängerungsmeldung abgeben, sodass diese für das Jahr 2024 automatisch als abgegeben gilt.
  • Die erstmalige Beantragung der Spendenbegünstigung sowie die jährliche Verlängerungsmeldung ist im Wege von FinanzOnline durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter (Steuerberater:in oder Wirtschaftsprüfer:in) einzubringen.
  • Für prüfungspflichtige Organisationen ist im Zuge des Erstantrags sowie der jährlichen Verlängerungsmeldung auch die entsprechende Bestätigung des Wirtschaftsprüfers über die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 4a EStG an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Weitere Details präsentieren wir Ihnen im Rahmen unserer am 17. April 2024 im Kardinal König Haus stattfindenden Jahrestagung 2024.

Über den nachfolgenden Link können Sie sich noch zur Jahrestagung anmelden:

Jahrestagung 2024 – Unitas-Solidaris

Gerne können Sie sich bei Fragen rund um die erstmalige Beantragung des Status als spendenbegünstigte Organisation sowie die jährliche Verlängerung eines bestehenden Spendenbegünstigungsstatus an uns wenden.

Disclaimer

Die Informationen in diesem Dokument sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Sie sind allgemeiner Natur und können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die UNITAS SOLIDARIS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Eine wie immer geartete Haftung oder Gewährleistung ist ausgeschlossen.