Seit Dienstag, den 17.11.2020 gilt in Österreich ein „harter“ Lockdown. Im Zuge der neuen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wurden auch die bestehenden Förderungen adaptiert. Wir haben Ihnen nachstehend die relevanten Neuerungen zusammengefasst.
Bereits im Oktober war eine Antragstellung zur Kurzarbeit Phase 3 möglich. Diese kann grundsätzlich bis 31. März 2021 in Anspruch genommen werden.
Über die Neuregelung haben wir Sie bereits mit Newsletter vom 5. Oktober 2020 informiert.
Aufgrund des Teil-Lockdowns seit 3. November 2020 und des nunmehrigen harten Lockdowns beginnend mit 17. November 2020 wurde die bestehende Regelung erneut adaptiert.
Für Kurzarbeitsvorhaben mit einem Beginn ab 1.11.2020 können Begehren – vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung der Bundesrichtlinie – nach Auskunft des AMS rückwirkend bis zum Ende des Lockdowns eingebracht werden. Dabei kann die Arbeitsleistung im Zeitraum des Lockdowns auch 0 % betragen.
Die wirtschaftliche Bestätigung ist nicht erforderlich in jenen Fällen, wo Kurzarbeit aufgrund behördlicher Schließung oder nur für den Monat November 2020 beantragt wird. Wir geben allerdings zu bedenken, dass für die Zeiträume danach diese sehr wohl erforderlich sein wird, weshalb es vorteilhaft sein wird, diese von Beginn weg einzuholen und abzugeben.
Seit dem 1. Oktober 2020 sind die Abrechnungen zum NPO-Unterstützungsfonds für Anträge, welche bis zum 30.09.2020 eingebracht wurden, möglich.
Darüber hinaus ist noch eine erstmalige Antragstellung bis zum 31.12.2020 möglich.
Prüfen Sie daher aufgrund der IST-Daten per 30.09.2020, ob Sie von einem Einnahmenausfall im Zeitraum 01-09/2020 betroffen sind und eine Antragstellung daher erfolgen soll. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Es wurde eine Verlängerung bzw. Neuauflage des NPO-Unterstützungsfonds auch für das 4. Quartal 2020 politisch beschlossen.
Die Richtlinien sind aktuell noch in Ausarbeitung. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald Details betreffend Antragstellung (Zeitpunkt und Umfang des Anspruchs) veröffentlicht werden.
Die Antragstellung für den Lockdown-Umsatzersatz ist aktuell nicht möglich, weil aufgrund des veränderten Lockdowns ab dem 17.11.2020 eine Anpassung in der Antragstellung erforderlich ist.
Gemäß Information des Finanzministers sollte die Antragstellung ab dem 23.11.2020 wieder möglich sein.
Als weitere Maßnahme zur Aufrechterhaltung von Liquidität wurde auch die befristete Möglichkeit eines Verlustrücktrags geschaffen.
Sofern der Gesamtbetrag der Einkünfte bei der Veranlagung 2020 negativ ist, kann eine COVID-19-Rücklage gebildet werden:
Die COVID-19-Rücklage darf dabei den Betrag von EUR 5 Millionen nicht übersteigen. Bei Unternehmensgruppen im Sinne des § 9 KStG ist die COVID-19-Rücklage nur auf Ebene des Gruppenträgers für die gesamte Unternehmensgruppe zulässig.
Sollte bereits eine rechtskräftige Veranlagung für das Kalenderjahr 2019 bereits erfolgt sein, so kann dennoch die COVID-19-Rücklage beantragt werden. Es handelt sich hierbei um rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO; das bedeutet, dass ein rechtskräftiger Bescheid für 2019 aufgrund der Beantragung der COVID-19-Rücklage noch einmal geändert werden kann.
Die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern mit jenen für Angestellte wird nun vorbehaltlich der Nationalrats- und Bundesratsbeschlüsse um ein halbes Jahr auf den 1.7.2021 verschoben.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen, welche der neue Lockdown ab dem 17.11.2020 mit sich bringt, möchten wir innerhalb der nächsten Wochen ein weiteres Webinar zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und Unterstützungsleistungen für die betroffenen Betriebe anbieten. Eine Einladung mit dem genauen Termin und den Themen folgt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir sind selbstverständlich auch während des Lockdowns für Sie uneingeschränkt erreichbar, um gemeinsam mit Ihnen alle Herausforderungen dieser Krise gut zu meistern.
Über einen COVID-19-Button auf der Startseite unserer Website können Sie unkompliziert Ihre Fragen an uns richten.
Kontakt
Mag. Eduard Jahns
E: e.jahns@unitas-solidaris.at
T: +43 1 513 4602-24
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