Steuernews Dezember 2021

Corona-Bonus für Gesundheits- und Pflegepersonal

Mit Änderung des Pflegefondsgesetz und des COVID-19-Zweckzuschussgesetz ist ein „Corona-Bonus“ im Gesundheitsbereich in Form einer außerordentlichen Zuwendung befristet eingeführt worden.

Derzeit befindet sich ein Initiativantrag in parlamentarischer Behandlung.

Der Kostenersatz soll nunmehr bis zu EUR 2.500,00 (derzeit noch EUR 500,00) pro Bezieher einer außerordentlichen Zuwendung begrenzt werden. Bis zu diesem Betrag ist die außerordentliche Zuwendung auch von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit und gilt auch nicht als Entgelt im Sinne des § 49 ASVG.

Die Regelung soll rückwirkend mit 1. Juni 2021 in Kraft treten. Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Steuerfreie Weihnachtsgutscheine

Ebenfalls wurde bereits angekündigt, dass es auch in diesem Jahr analog zum Vorjahr die Möglichkeit geben soll, anstelle der abgesagten Weihnachtsfeier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen steuerfreien Gutschein in Höhe von bis zu EUR 365,00 zu schenken.

Die notwendige gesetzliche Grundlage soll dazu heute im Finanzausschuss geschaffen werden. Die finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

 

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Mag. Eduard Jahns
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