Steuernews Oktober 2023

Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II ist gestartet

Am 16.10.2023 hat die aws darüber informiert, dass die Voranmeldung für die Beantragung des Energiekostenzuschuss II betreffend das Jahr 2023 nunmehr möglich ist.

Nachfolgend möchten wir Sie über die wesentlichen Eckpunkte und weiteren Schritte informieren:

Berechtigte Förderwerber und Förderhöhe

Förderwerber können alle bestehenden, energieintensiven Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich sein, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind.

Neben Unternehmen sind explizit auch gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten im Sinne des § 2 UStG förderfähig.

Konkret bedeutet dies, dass eine Antragstellung auch für die unternehmerischen Bereiche im Sinne des § 2 UStG von Ordensgemeinschaften und Vereinen möglich ist.

Das Erfordernis der Energieintensität soll nach dem derzeitigen Kenntnisstand in den Förderstufen 1 und 2 nicht gelten. In diesen Förderstufen beträgt die mögliche Förderhöhe bis zu EUR 4 Mio.

Voranmeldefrist

Eine Voranmeldung ist nur im Zeitraum vom 16.10.2023 bis einschließlich 02.11.2023 vorgesehen. Die Voranmeldung ist für eine spätere Antragstellung zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass in diese sehr kurze Voranmeldungsfrist auch der Nationalfeiertag am 26.10.2023 fällt, sodass eine Voranmeldung möglichst zeitnah erfolgen sollte, um nicht in organisatorische Zeitnot zu geraten.

Wir empfehlen, dass Sie sich bereits jetzt über den aws Fördermanager voranmelden. Nachfolgend finden Sie den entsprechenden LINK:

https://foerdermanager.aws.at/#/

Ein bestehender Account im aws Fördermanager ist keine Voraussetzung für eine Voranmeldung.

Sollten Sie Unterstützung bei der Voranmeldung benötigen bzw. sollen wir diese für Sie durchführen, bitten wir um ein kurzes Auftrags-E-Mail an unseren Förderexperten Herrn Mag. Eduard Jahns mit der folgenden E-Mail-Adresse: e.jahns@unitas-solidaris.at, damit wir Ihre Voranmeldung in unsere Evidenz nehmen können.

Förderperioden

Der Energiekostenzuschuss II wird die folgenden zwei Förderperioden umfassen:

  • FP 1: 01. Jänner bis 30. Juni 2023
  • FP 2: 01. Juli bis 31. Dezember 2023

Bitte beachten Sie, dass die jetzige Voranmeldung bereits die zweite Förderperiode einschließt. Eine gesonderte Voranmeldung für die zweite Förderperiode wird nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht mehr möglich sein.

Notwendige Angaben

Für die Voranmeldung werden zunächst nur die folgenden Informationen benötigt:

  • Angabe, ob der Förderwerber im Firmenbuch eingetragen, nicht eingetragen oder ein Verein ist
  • Angaben zum Förderwerber (Firmenwortlaut, Rechtsform, Firmenbuch- oder Vereinsregisternummer)
  • Angaben zu mindestens einer vertretungsbefugten Person inklusive E-Mail-Adresse

Nach erfolgreicher Voranmeldung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail von der aws.

Korrektur fehlerhafter Angaben

Eine Korrektur fehlerhafter Angaben ist nur durch eine neuerliche Voranmeldung möglich. Diese führt jedoch aufgrund des „First come, first served“-Prinzips dazu, dass Ihnen ein späteres Zeitfenster zur Antragsstellung als das ursprüngliche zugewiesen wird.

„First come, first served“-Prinzip

Wie bereits aus den Anträgen zum Energiekostenzuschuss I bekannt, gilt auch beim Energiekostenzuschuss II wieder das „First come, first served“-Prinzip. Konkret bedeutet dies, dass eine Zuweisung von Antragszeiträumen nach der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen erfolgt.

Darüber hinaus wird das verfügbare Förderungsbudget ebenfalls nach der Reihenfolge des Einlangens der vollständigen Anträge vergeben. Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Antrags führen.

Empfehlung

Wir empfehlen, unabhängig davon, ob eine spätere Antragstellung zum Energiekostenzuschuss II erfolgt oder nicht, jedenfalls jetzt eine Voranmeldung vorzunehmen, um keinen Verlust dieser Förderschiene zu erleiden.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird auch der Antrag zum Energiekostenzuschuss II wieder durch einen Steuerberater zu bestätigen sein. Soweit wir für Sie diese Bestätigung vornehmen dürfen, bitten wir Sie im Rahmen der Voranmeldung bereits unseren Förderexperten Herrn Mag. Eduard Jahns mit der folgenden E-Mail-Adresse: e.jahns@unitas-solidaris.at als weitere Person zu berechtigen. Diesfalls können wir die Voranmeldung sowie den späteren Antragszeitraum in unsere Evidenz nehmen.

Bitte beachten Sie, dass für die spätere Antragstellung auch die KUR (Kennzahl im Unternehmensregister) benötigt wird. Sollten Sie noch keinen Zugang zum Unternehmensserviceportals (USP) haben, empfehlen wir Ihnen diesen bereits jetzt im FinanzOnline oder über das USP Service Center zu beantragen bzw. sich mit der ID-Austria direkt im USP zu registrieren.

 

Kontakt
Dipl.-Finw. (FH) Nils Wunderlich
T: +43 1 513 4602-21
E: n.wunderlich@unitas-solidaris.at

Disclaimer
Die Informationen in diesem Dokument sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Sie sind allgemeiner Natur und können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die Unitas-Solidaris Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Eine wie immer geartete Haftung oder Gewährleistung ist ausgeschlossen.

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