Steuernews September 2022
Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus 2022
Der Klimabonus ist eine regional differenzierte pauschale Kompensation der finanziellen Mehrbelastungen aus der ab Oktober 2022 geltenden CO2-Bepreisung.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die im Kalenderjahr an zumindest 183 Tagen im Inland mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Auch Ordensangehörige, die diese Voraussetzung erfüllen, erhalten den Klimabonus.
Klimabonus
Der Klimabonus besteht aus einem Sockelbetrag sowie einem Regionalausgleich zwischen 0% und 100% des Sockelbetrages. Minderjährige erhalten einen Klimabonus in Höhe von 50%. Der Sockelbetrag wird ab dem Jahr 2023 jährlich im Verordnungswege valorisiert.
Sonderregelungen 2022 – Anti-Teuerungsbonus
Für das Jahr 2022 wurde abweichend zur grundsätzlichen Regelung beschlossen, dass der Sockelbetrag für alle auf EUR 250,00 (bzw. für minderjährige Personen auf EUR 125,00) angehoben wird.
Anstelle des Regionalausgleichs wird in 2022 ein einmaliger Anti-Teuerungsbonus in Höhe von pauschal EUR 250,00 (bzw. für minderjährige Personen auf EUR 125,00) gewährt.
Ertragsteuerliche Behandlung
Der Klimabonus gilt weder als Einkommen noch erfolgt eine Anrechnung auf Sozialhilfeleistungen.
Der Anti-Teuerungsbonus wird nicht auf Sozialhilfeleistungen angerechnet. Eine Anrechnung auf das Einkommen hat zu erfolgen, wenn dieses mehr als EUR 90.000 beträgt, sodass insoweit verpflichtend eine Veranlagung zu erfolgen hat.
Der Klimabonus kann weder gepfändet noch verpfändet werden.
Wie wird der Klimabonus ausbezahlt?
Vorweg ist anzumerken, dass Sie die Auszahlung des Klimabonus und des Anti-Teuerungsbonus nicht beantragen müssen.
Sofern Sie über ein Bankkonto verfügen und ihre Kontodaten in FinanzOnline bis 22.07.2022 hinterlegt waren, wird das Geld direkt auf das Bankkonto überwiesen.
Der Klimabonus für Minderjährige wird grundsätzlich auf das Bankkonto des Familienbeihilfeempfängers überwiesen. Pensionisten bekommen den Klimabonus auf jenes Konto überwiesen, auf dem auch die Pension eingeht.
Wenn keine Kontodaten zum 22.07.2022 bekannt waren …
… dann erfolgt alternativ zur Banküberweisung die Auszahlung des Klimabonus automatisch als Gutschein per RSa-Brief, wobei der Versand mehrere Monate in Anspruch nehmen soll. Der Gutschein wird in über 10.000 Annahmestellen einlösbar sein und kann alternativ bei einem Bankpartner in Bargeld umgetauscht werden.
Da der Versand per RSa-Brief erfolgt, wurde als Erleichterung für die Empfänger vorgesehen, dass diese eine Spezialvollmacht einer volljährigen Person ausstellen können, mit welcher ein Bevollmächtigter für bis zu drei in einem Haushalt lebenden volljährigen Personen den RSa-Brief „Klimabonus 2022“ entgegennehmen kann. Diese Vollmacht gilt nur für den Klimabonus 2022 und nur zur Entgegennahme an der Wohnadresse.
Sofern der Zusteller niemanden zu Hause antrifft, wird der RSa-Brief sicher bei der nächsten Post-Geschäftsstelle hinterlegt. Dort ist aber die Vollmacht nicht mehr gültig; es muss also jeder Bezieher den RSa-Brief persönlich abholen.
Kontakt
Mag. Eduard Jahns
T: +43 1 513 4602-24
E: e.jahns@unitas-solidaris.at
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