Steuernews Juli 2022
NPO-Unterstützungsfonds 1. Quartal 2022 – Antragstellung ab heute möglich!
Die Antragstellung zum NPO Unterstützungsfonds für das 1. Quartal 2022 ist ab heute online unter dem Zugang https://antrag.npo-fonds.at freigeschalten und bis zum 31.10.2022 möglich.
Nachstehend dürfen wir Ihnen die Eckpunkte für die Antragstellung für das 1. Quartal 2022 bekanntgeben:
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind
– Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung verfolgen
– Freiwillige Feuerwehren
– Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften
– Beteiligungsorganisationen, das sind Organisationen, an welchen die oben genannten Zielgruppen zu mindestens 50 % beteiligt sind und welche den Zweck der Zielgruppen fördern.
Voraussetzung sind Sitz und Tätigkeit in Österreich, Gründungs- oder Errichtungsdatum vor dem 01.09.2021 sowie eine wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Corona-Krise.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Sicherstellung, dass die geförderten Organisationen nach Überstehen der Corona-Krise in der Lage sind, weiterhin ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben zu erfüllen.
Was wird gefördert?
Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss geleistet.
Dieser Zuschuss dient zur Abdeckung von in der Richtlinie taxativ aufgezählten Fixkosten:
– Miete und Pacht
– Wasser, Energie & Telekommunikation
– Versicherungen & Lizenzkosten
– Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen
– Steuerberatungskosten
– Zahlungsverpflichtungen (z.B. Buchhaltungs-kosten, Jahresabschlusskosten, …)
– Zinsaufwendungen
– Verderbliche oder saisonale Ware
– Personalkosten für Personen iSd BEinstG
– COVID-19 bedingte Kosten
Darüber hinaus wird wieder ein pauschaler „Struktursicherungsbeitrag“ in Höhe von 5% geleistet. Basis dafür sind die Einnahmen des Jahres 2021 inklusive der gewährten Zuschüsse aus dem NPO Unterstützungsfonds für das 1. Halbjahr 2021 und das 4. Quartal 2021. Der Struktursicherungs-Beitrag ist mit EUR 35.000,00 je Organisation begrenzt. Er steht aber nur dann zu, wenn förderbare Kosten von mindestens EUR 250,00 gefördert werden.
Gefördert werden maximal 90% des Einnahmenausfalls.
Die Zuschusshöhe ist im Konzernverbund mit maximal EUR 200.000,00 gedeckelt.
Einnahmenausfall
Der Einnahmenausfall bemisst sich im Gegensatz zu den bisherigen Antragstellungen nicht an den Einnahmen aus dem Jahr 2019.
Die Einnahmen des Vergleichszeitraums werden wie folgt berechnet:
Einnahmen des Jahres 2021 inklusive der zugesagten Förderungen aus dem NPO Unterstützungsfonds für das 1. Halbjahr 2021 sowie das 4. Quartal 2021. Ein Viertel davon sind die Einnahmen der Vergleichsperiode.
Bei den Einnahmen für das 1. Quartal 2022 sind die Förderungen aus dem NPO Unterstützungsfonds außer Ansatz zu lassen.
Förderbarer Zeitraum
Der förderbare Zeitraum ist das 1. Quartal 2022 (vom 01.01.2022 bis 31.03.2022).
Antragstellung
Die Abwicklung erfolgt über das bereits bekannte Portal www.npo-fonds.at.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Antrag ist durch einen fachkundigen Experten (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) zu bestätigen.
Eine Bestätigung ist dann nicht erforderlich, wenn eine förderwerbende Organisation im letzten Geschäftsjahr maximal 10 DienstnehmerInnen beschäftigt hat, nicht mehr als EUR 120.000 an Einnahmen erzielt hat und die beantragte Förderung den Betrag von EUR 6.000 nicht übersteigt.
Eine Bestätigung ist jedenfalls erforderlich für Beteiligungsorganisationen, Organisationen, welche an Beteiligungsorganisationen beteiligt sind sowie für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Zahlungsflüsse zwischen verbundenen Organisationen
Zahlungsflüsse zwischen verbundenen Organisationen können weder als Einnahme noch als Kosten geltend gemacht werden.
Wenn wir Sie bei der Antragstellung unterstützen bzw. Ihren Antrag als Ihr Steuerberater bestätigen sollen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater in unserem Haus.
Kontakt
Mag. Eduard Jahns
T: +43 1 513 4602-24
E: e.jahns@unitas-solidaris.at
Disclaimer
Die Informationen in diesem Dokument sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Sie sind allgemeiner Natur und können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die Unitas-Solidaris Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Eine wie immer geartete Haftung oder Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Veröffentlicht am