Steuernews Februar 2023

Energiekostenzuschuss I und II (EKZ I und EKZ II) sowie Pauschalfördermodell 

In einer am 25.02.2023 ergangenen Medieninformation wurden weitere Details betreffend den EKZ I (Phase 2) sowie den EKZ II bekanntgegeben. Darüber hinaus sind ebenfalls mit 25.02.2023 die Änderungen des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG) in Kraft getreten.

Nachfolgend dürfen wir Sie über die neuen Eckpunkte informieren:

EKZ I (Phase 2) –Eckpunkte
Für den EKZ I (Phase 2), der den Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 umfasst sind nach derzeitigem Stand die nachfolgenden Fristen vorgesehen:

  • Voranmeldung: 29.03. bis 14.04.2023
  • Antragstellung: 17.04. bis 16.06.2023

Es wird daher wieder ein zweistufiges Antragsverfahren geben, wobei die Voranmeldung eine zwingende Eingangsvoraussetzung für die Beantragung des EKZ I (Phase 2) sein wird.

Weitere Details sind einer Förderrichtlinie vorbehalten, die derzeit noch nicht veröffentlicht worden ist.

EKZ II – Eckpunkte
Für den EKZ II, der das gesamte Jahr 2023 umfasst soll es nach derzeitigem Stand die folgenden zwei Antragszeiträume geben:

  • Für das 1. Halbjahr: August/September 2023
  • Für das 2. Halbjahr: Februar/März 2024

Ob für den EKZ II auch ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen ist, ist derzeit noch nicht bekannt. Sollte diese Voraussetzung zutreffen, ist damit zu rechnen, dass der Voranmeldungszeitraum für das 1. Halbjahr im Juli 2023 und jener für das 2. Halbjahr im Jänner 2024 liegen könnte.

Darüber hinaus ist für den EKZ II neben der bereits aus dem EKZ I bekannten Beschränkung von Bonuszahlungen auch eine zusätzliche Beschränkung von Dividendenausschüttungen sowie eine Beschäftigungsgarantie vorgesehen. Die Beschäftigungsgarantie soll in den Förderstufen 3 bis 5 gelten und die Verpflichtung normieren, dass mindestens 90% der am 01.01.2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente bis zum 31.12.2024 erhalten werden.

Weitere Details sind einer Förderrichtlinie vorbehalten, die derzeit noch nicht veröffentlicht worden ist.

Pauschalfördermodell
Zum Pauschalfördermodell enthält die Medieninfo keine neuen Aussagen, sodass wir diesbezüglich auf unseren Newsletter 01.2023 verweisen dürfen.

LINK zur Medieninformation
Für einen schnellen Zugriff auf die Medieninformation verlinken wir Ihnen diese nachfolgend:
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ2/20230223_Medieninfo_EKZ.pdf

 

Kontakt
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T: +43 1 513 4602-21
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