Steuernews Februar 2022

NPO-Unterstützungsfonds 4. Quartal 2021 – Antragstellung ab heute möglich!

Die Antragstellung zum NPO Unterstützungsfonds für das 4. Quartal 2021 ist ab heute online unter dem Zugang https://antrag.npo-fonds.at freigeschalten und bis zum 30.04.2022 möglich.

Nachstehend dürfen wir Ihnen die Eckpunkte für die Antragstellung für das 4. Quartal 2021 bekanntgeben:

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind

  • Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung verfolgen
  • Freiwillige Feuerwehren
  • Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Beteiligungsorganisationen, das sind Organisationen, an welchen die oben genannten Zielgruppen zu mindestens 50 % beteiligt sind und welche den Zweck der Zielgruppen fördern.

Voraussetzung sind Sitz und Tätigkeit in Österreich, Gründungs- oder Errichtungsdatum vor dem 01.09.2021 sowie eine wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Corona-Krise.

Ziel der Fördermaßnahme ist die Sicherstellung, dass die geförderten Organisationen nach Überstehen der Corona-Krise in der Lage sind, weiterhin ihre wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben zu erfüllen.

Was wird gefördert?

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss geleistet.

Dieser Zuschuss dient zur Abdeckung von in der Richtlinie taxativ aufgezählten Fixkosten:

  • Miete und Pacht
  • Wasser, Energie & Telekommunikation
  • Versicherungen & Lizenzkosten
  • Vorlaufkosten für abgesagte Veranstaltungen
  • Steuerberatungskosten
  • Zahlungsverpflichtungen (z.B. Buchhaltungs-kosten, Jahresabschlusskosten, …)
  • Zinsaufwendungen
  • Verderbliche oder saisonale Ware
  • Personalkosten für Personen iSd BEinstG
  • COVID-19 bedingte Kosten

Darüber hinaus wird wieder ein pauschaler „Struktursicherungsbeitrag“, diesmal in Höhe von 5% (bisher 7% bzw. 10%) der im Jahr 2019 erwirtschafteten Einnahmen geleistet. Der Struktursicherungs-Beitrag ist mit EUR 75.000,00 je Organisation begrenzt. Er steht aber nur dann zu, wenn förderbare Kosten von mindestens EUR 250,00 gefördert werden.

Erforderlich ist ein Mindesteinnahmenausfall von 10% im Vergleichszeitraum. Gefördert werden maximal 90% des den Mindesteinnahmenausfall übersteigenden Betrags.

Die Zuschusshöhe ist im Konzernverbund mit maximal EUR 900.000,00 gedeckelt.

Kostenersatz für COVID-19-Tests

Zusätzlich werden die Kosten für Tests für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 (COVID-19-Tests) bis zu EUR 6.000 gefördert, sofern

  • die COVID-19-Tests verpflichtend durchzuführen sind und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erfüllung der statutengemäßen Aufgaben angefallen sind,
  • diese nicht bereits durch besondere Förderungen von Bund, Ländern oder Gemeinden förderbare waren, und
  • diese nicht bereits als COVID-19 bedingte Kosten im Antrag gefördert werden.

Die erforderliche Mindestförderhöhe für diese COVID-19-Tests beträgt EUR 100,00.

Förderbarer Zeitraum

Es werden die Kosten im Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 31.12.2021 gefördert.

Der Einnahmen-Ausfall wird für den Zeitraum 01.10.2021 bis 31.12.2021 zum Vergleichszeitraum 01.10.2019 bis 31.12.2019 ermittelt.

Antragstellung

Die Abwicklung erfolgt über das bereits bekannte Portal www.npo-fonds.at.

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Antrag ist durch einen fachkundigen Experten (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) zu bestätigen.

Eine Bestätigung ist dann nicht erforderlich, wenn förderwerbende Organisationen im letzten Geschäftsjahr maximal 10 DienstnehmerInnen beschäftigt hat, nicht mehr als EUR 120.000 an Einnahmen erzielt hat und die beantragte Förderung den Betrag von EUR 6.000 nicht übersteigt.

Eine Bestätigung ist jedenfalls erforderlich für Beteiligungsorganisationen, Organisationen, welche an Beteiligungsorganisationen beteiligt sind sowie für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Zahlungsflüsse zwischen verbundenen Organisationen

Zahlungsflüsse zwischen verbundenen Organisationen können weder als Einnahme noch als Kosten geltend gemacht werden.

 

Wenn wir Sie bei der Antragstellung unterstützen bzw. Ihren Antrag als Ihr Steuerberater bestätigen sollen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater in unserem Haus.

 

Kontakt
Mag. Eduard Jahns
T: +43 1 513 4602-24
E: e.jahns@unitas-solidaris.at

Disclaimer
Die Informationen in diesem Dokument sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Sie sind allgemeiner Natur und können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Die Unitas-Solidaris Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Eine wie immer geartete Haftung oder Gewährleistung ist ausgeschlossen.

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