Steuernews Februar 2023

aws Investitionsprämie – Durchführungszeitraum für genehmigte Investitionen endet am 28.02.2023

Für Förderansuchen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Millionen endet der Investitionsdurchführungszeitraum am 28.02.2023!

Beachten Sie bitte, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Investitionen in Betrieb genommen und bezahlt sein müssen.

Die Frist für die Abrechnung beträgt unverändert 3 Monate ab letzter Inbetriebnahme und Zahlung. Die individuelle Abrechnung sollte damit jedenfalls spätestens bis zum 28.05.2023 für Investitionen bis zu EUR 20 Millionen erfolgen, um keine Frist zu versäumen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich!

Abrechnungen mit einer Zuschusshöhe von mehr als EUR 12.000,00 sind zusätzlich von einem Steuerberater zu bestätigen. Bitte nehmen Sie daher die Abrechnung zeitnah vor, damit eine Bestätigung fristgerecht erfolgen kann.

Beachten Sie bitte zudem, dass bei einer nicht fristgerechten Abrechnung die Förderung nicht gewährt wird.

Für Förderansuchen über EUR 20 Millionen läuft der Investitionsdurchführungszeitraum noch bis zum 28.02.2025.

 

Kontakt
Mag. Eduard Jahns
T: +43 1 513 4602-24
E: e.jahns@unitas-solidaris.at

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